FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Als Nebenkostenprivileg bezeichnet man, dass die Kosten für den Kabelanschluss in die Betriebskostenabrechnung der Wohnung einbezogen werden. Gesetzlich ist diese Regelung in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgelegt.

Dein Vermieter (Hauseigentümeroder Hausverwaltung) hat bisher einen Sammelvertrag (Mehrnutzervertrag) mit uns als Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt über ein sogenanntes Sammelinkasso/Zentralinkasso. Das bedeutet, dass du die Kosten für deinen Kabelanschluss bequem über die Nebenkostenabrechnung an deinem Vermieter bezahlst. Dieser leitet das Geld dann an uns weiter. 

Bei seiner Einführung vor rund 40 Jahren war das Kabelfernsehen eine echte Neuerung. Konnten bis dahin nur drei bis fünf analoge Fernsehprogramme empfangen werden, ermöglichte der neue Kabelanschluss den Empfang von bis zu 30 analogen Fernsehsendern. Doch was seinerzeit eine Innovation war, ist heute längst veraltet. Inzwischen erfolgt die Fernsehübertragung digital. Außerdem sind neue Übertragungswege dazugekommen, so zum Beispiel Fernsehen übers Internet (IPTV). Das bekommst du übrigens auch bei uns.

Würdest du zu einem anderen Übertragungsweg wechseln wollen, müsstest du folglich für den Fernsehempfang doppelt bezahlen. Durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ändert sich das. Du kannst ab sofort bei uns wählen, ob du ab dem 01.07.2024 weiter wie bisher TV schauen willst oder auf unser modernes IPTV umsteigen willst. Oder du kombinierst einfach das Beste aus beiden Welten miteinander.

Du bezahlst noch bis zum Ende der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 deinen Kabelanschluss über deinen Vermieter. Danach darfst Du weiter wie bisher mit uns Fernseh schauen, musst dies ab einmal vertraglich neu regeln.

 

Bist du Wohnungseigentümer fällt für dich nicht einfach der Kabelanschluss nach dem 30.06.2024 weg. Denn hier bleibt maßgeblich, worauf sich deine Eigentümergemeinschaft einigt und neu beschließt.

Unternimmt sie nichts oder spricht sie sich gegen eine Kündigung aus, läuft der Mehrnutzervertrag wie bislang weiter. Als Besitzer der Eigentumswohnungen heißt das, dass du die Kosten für den Kabelanschluss nach wie vor über das Hausgeld bezahlen musst. Falls du die Wohnung vermietet hast, kannst du die Gebühren nicht mehr über die Nebenkosten an deinen Mieter abrechnen.

Du bezahlst Rundfunkgebühren an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die muss grundsätzlich jeder Haushalt zahlen, der Fernseh- oder Radiogeräte besitzt. Der Kabelanschluss ist dagegen ein TV-Produkt, das Du frei wählen kannst und bei dem es nicht um die Inhalte geht, sondern um den Übertragungsweg.

Nach der geltenden gesetzlichen Regelung bekommst du als Arbeitslosengeld-II Empfänger (ALG-II) den Kabelanschluss nur dann bezahlt, wenn er über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird.

Wenn du keinen Kabelanschluss möchtest, so wird der ungenutzte Kabelanschluss nach dem 30.06.2024 durch uns gesperrt. Dies kann auf drei Arten erfolgen:

Wenn du das TV-Signal über den Wohnungs-ONT beziehst, werden wir aus der Ferne den Anschluss entsprechend sperren.

Wenn du das TV-Signal über die TV-Anschlussdose beziehst, werden wir je nach Art der Hausverkabelung …

… entweder den TV-Anschluss zentral im Keller sperren.

… oder über eine entsprechende Sperrdose in deiner Wohnung sperren.

Ja, das kannst du. Beim Kabelanschluss sind die öffentlich-rechtlichen HD-Sender bereits enthalten. Willst du die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender in hochauflösender HD-Qualität sehen, dann kannst du auf eines unserer IPTV-Produkte wechseln. Attraktive Pakete mit zusätzlichen HD-TV-Angeboten sind zubuchbar.

Ja, wenn Du das Produkt START buchst, siehst Du die gleichen TV-Sender wie bisher über das Kabelnetz. Für Deinen Fernseher zuhause ändert sich nichts.

Die Kosten für drANbleiben START liegen regulär bei 16,90 €. Im Rahmen der Umstellungsphase bis zum 30.06.2024 bieten wir dir für START einen exklusiven Rabatt an. Durch eine Dauergutschrift reduziert sich dein Preis für START auf 10,90 €.

Hast du bereits einen Glasfaser-Internet-Vertrag mit uns, zahlst du lediglich 10,- €. 

Selbstverständlich!

Wir speisen bei den Produkten START und BEST alle für die Verbreitung in Kabelnetzen freigegebenen Sender weiterhin ein. Beim reinen IPTV-Produkt YOU setze dich bitte mit Sky in Verbindung, um bei Bedarf einen Produktwechsel deines Sky-Produktes vorzunehmen.

Mit START schaust Du weiter Dein gewohntes Kabelfernsehen. Du siehst die bekanntesten TV-Sender wie ARD, ZDF, Pro7, Sat1 und RTL und andere. Dabei siehst Du die öffentlich-rechtlichen Sender in HD-Qualität und die privaten Sender in SD-Qualität. Hier findest Du die komplette Senderliste.

Aktuell zahlst Du Deine Kabelanschluss-Gebühren über die Nebenkosten oder das Hausgeld. Dein Vermieter hat mit uns einen neuen Vertrag abgeschlossen. Dieser tritt ab dem 01.07.2024 in Kraft. Wenn du jetzt START buchst, zahlst Du erst ab dem 01.07.2024, sobald der neue Vertrag startet. Du hast keine doppelten Kosten.

Mit START siehst Du Kabelfernsehen wie gewohnt. Du bekommst die identischen TV-Sender wie beim aktuellen TV-Anschluss. 

Mit unseren IPTV-Produkten YOU und BEST empfängst du Fernsehen über deinen GELSEN-NET Glasfaser-Internet-Anschluss. Neben vielen privaten TV-Sendern in HD-Qualität kannst du Funktionen wie zeitversetztes Fernsehen (Restart, Replay) und einen Online-Videorecorder nutzen.

Die IPTV-Funktionen sind bei den Produkten YOU und BEST identisch. Jedoch erhältst du bei BEST zusätzlich die Möglichkeit die Senderliste von START zu empfangen. Dies ist sinnvoll, wenn dein Zweitgerät nicht internetfähig ist. Oder du hast einen klassischen Sky-Vertrag mit Receiver und SmartCard. Hier benötigst du das Sendersignal von START.

Unsere Digital TV-Produkte sind ein Zusatzprodukt, welches auf dem Kabelanschluss aufbaut, den du aktuell noch über deinen Vermieter beziehst. Wir haben folgende Lösungen für dich: Du entscheidest dich für START und alles bleibt gleich. Oder du wechselt gleich auf unsere IPTV-Produkte. Bei Interesse wende ich dich bitte an uns.

Ja, selbstverständlich. GELSEN-NET bietet Dir standardmäßig die IPTV-Produkte YOU und BEST inklusive HD-TV-Sendern an. Damit erhältst Du Zugriff auf viele frei empfangbare Fernsehprogramme. Je nach Paket sind neben der RTL- und ProSieben/Sat1-Gruppe noch weitere private HD-Sender enthalten. Zusätzlich kannst Du noch Pay-TV-Pakete sowie Auslandspakete dazu buchen.

Du kannst die Produkte ausschließlich im Heimnetzwerk aus lizenzrechtlichen Gründen nutzen.

Die Abkürzung IPTV steht für „Internet Protocol Television“. IPTV ist die modernste und flexibelste Form, Fernsehen zukunftssicher zu genießen. Es ermöglicht Dir nicht nur zeitversetztes Fernsehen, sondern bietet zudem die Optionen, über ein System mehrere Endgeräte gleichzeitig zu nutzen und bequem verschiedene Angebote auszuwählen. Es ist ein digitales TV-Angebot, bei dem die Programme über die bestehende Internet-Infrastruktur übertragen werden. Deswegen sind unsere Tarife aktuell auch nur in Verbindung mit einem Glasfaser-Internet-Vertrag buchbar.

Die Wiedergabe der IPTV-Programme ist entweder über eine Set-Top-Box oder App möglich.

GELSEN-NET betreibt seit Jahren eigene sogenannte Kopfstationen für Kabelfernsehen. Dort werden die TV- und Radiosignale mit Antennenanlagen von Satellitenplattformen wie zum Beispiel Astra oder Eutelsat übernommen. Zusätzlich werden einige Programme über direkte Netzkopplungen per IP-Stream bezogen. Die Signale werden für das Kabelnetz aufbereitet und in das Glasfasernetz eingespeist.

Im Falle der IPTV-Produkte beziehen wir die Signale unseres Kooperationspartners Ocilion.

Pay TV-Sender sind Fernsehsender, die Du auf der Basis eines aufpreispflichtigen Zusatzoption empfangen kannst. Pay TV-Sender sind in Deutschlang bei keinem Anbieter kostenfrei empfangbar.

Auf dem Fernsehgerät sind unsere unsere IPTV-Produkte über AppleTV, Amazon Fire TV Stick oder unsere optional zubuchbare, leistungsstarke Set-Top-Box nutzbar.

Zusätzlich ist es auch via App auf Tablet oder Smartphone verfügbar.

Sofern du unsere leistungsstarke Set-Top-Box dazugebucht hast, senden wir Dir rechtzeitig vor Vertragsbeginn die Set-Top-Box nach Hause. Diese ist bereits vorinstalliert, sodass Du binnen weniger Minuten alle Vorteile Deines neuen Internetfernsehens nutzen kannst. Mit einem HDMI-Kabel schließt Du das Gerät einfach an Deinen Fernseher an, anschließend verbindest Du die Set-Top-Box noch mit dem Internet per LAN oder WLAN und dann kann es schon losgehen.

Alle Komponenten für die Installation sind selbstverständlich im Lieferumfang enthalten.

Du benötigst lediglich einen GELSEN-NET Glasfaser-Internetanschluss für Privatkunden mit einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s.

Die GELSEN-NET IPTV-Produkte kannst du auf bis zu fünf mobilen Endgeräten/Android TVs innerhalb des Heimnetzwerks nutzen. Es können zeitgleich bis zu drei Sendungen auf unterschiedlichen Endgeräten wiedergegeben werden.

Ja, mit der App „TV-Fellow“ kannst du GELSEN-NET IPTV auf einem Fernsehgerät mit Android TV nutzen.